Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Das BGH-Urteil erklärt

Nach einem Verkehrsunfall steht häufig Aussage gegen Aussage: Beide Fahrer sind überzeugt, sich korrekt verhalten zu haben, unabhängige Zeugen fehlen, und die Spurenlage lässt mehrere Deutungen zu. Genau für solche Situationen wünschen sich viele Autofahrer eine Dashcam – und fragen sich zugleich, ob deren Aufnahmen vor Gericht überhaupt berücksichtigt werden. Lange Zeit beantworteten deutsche Gerichte diese Frage uneinheitlich: Manche verwerteten die Videos, andere lehnten sie mit Verweis auf den Datenschutz ab. Klarheit brachte erst der Bundesgerichtshof mit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2018. In diesem Beitrag erklären wir die Entscheidung – und was sie für Sie als Autofahrer bedeutet.
Das Grundsatzurteil: BGH, Urteil vom 15.05.2018 – Az. VI ZR 233/17
Dem Verfahren lag ein alltäglicher Unfall zugrunde: Zwei Fahrzeuge waren innerorts beim Abbiegen seitlich kollidiert, und beide Fahrer warfen einander vor, die eigene Spur verlassen zu haben. Der Kläger wollte den Hergang mit den Aufnahmen seiner Dashcam beweisen, die die Fahrt durchgehend aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen lehnten die Verwertung ab: Die permanente Aufzeichnung verstoße gegen das Datenschutzrecht, das Video dürfe deshalb nicht als Beweis dienen.
Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf. Sein Kernsatz: Auch eine datenschutzrechtlich unzulässige Dashcam-Aufnahme kann im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden. Ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften führt nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Ob ein Video herangezogen werden darf, ist vielmehr durch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall zu entscheiden – und diese fiel hier zugunsten des Beweisführers aus.
| Instanz | Bewertung der Dashcam-Aufnahmen |
|---|---|
| Amtsgericht | Verwertung abgelehnt |
| Landgericht | Verwertung abgelehnt |
| Bundesgerichtshof | Verwertung im Zivilprozess möglich – Abwägung im Einzelfall |
Damit beendete der Bundesgerichtshof eine jahrelange Phase der Unsicherheit, in der der Ausgang eines Prozesses auch davon abhängen konnte, welches Gericht zuständig war. Das Aktenzeichen VI ZR 233/17 ist seither die Standardreferenz, wenn es um Dashcams vor deutschen Gerichten geht. Für Autofahrer bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Eine vorhandene Aufnahme muss nicht aus Sorge vor dem Datenschutz zurückgehalten werden – über ihre Verwertung entscheidet das Gericht.
Die Abwägung: Warum das Beweisinteresse überwog
Für die Verwertung sprachen aus Sicht des Gerichts vor allem drei Gesichtspunkte:
- Der Unfall ereignete sich im öffentlichen Straßenverkehr. Wer dort unterwegs ist, setzt sich der Wahrnehmung durch andere ohnehin aus – aufgezeichnet wurden nur Vorgänge, die grundsätzlich für jedermann sichtbar waren.
- Unfallbeteiligte geraten häufig in Beweisnot: Kollisionen geschehen plötzlich und unerwartet, neutrale Zeugen fehlen oft, und Sachverständige können den Hergang nachträglich nicht immer rekonstruieren.
- Die Rechtsordnung hat ein erhebliches Interesse daran, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt und unberechtigte abgewehrt werden können.
Ebenso wichtig ist die zweite Botschaft des Urteils: Die Verwertbarkeit vor Gericht macht die Aufzeichnung selbst nicht rechtmäßig. Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung bleibt datenschutzrechtlich unzulässig und kann von den Aufsichtsbehörden geahndet werden. Verwertbarkeit im Prozess und Zulässigkeit der Aufnahme sind also zwei getrennte Fragen – wer beides in Einklang bringen möchte, setzt auf anlassbezogene Speicherung statt Daueraufzeichnung.
Was das Urteil für Autofahrer bedeutet
Im Zivilprozess: gute Aussichten auf Verwertung
Seit der Entscheidung ziehen Zivilgerichte Dashcam-Aufnahmen bei Verkehrsunfällen regelmäßig heran, etwa wenn es um Haftungsquoten oder einen umstrittenen Fahrspurwechsel geht. Eine Garantie ist damit nicht verbunden – die Abwägung bleibt Sache des jeweiligen Gerichts –, doch in typischen Unfallkonstellationen werden die Videos in der Regel berücksichtigt. Häufig genügt schon der Hinweis auf eine vorhandene Aufnahme, um die Kompromissbereitschaft der Gegenseite deutlich zu erhöhen.
Die Aufnahme kennt keine Seite
Bedenken Sie: Eine Dashcam dokumentiert das Geschehen neutral. Sie kann Ihre Version bestätigen, aber ebenso eigene Fehler festhalten. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft können sich im Rahmen von Ermittlungen für vorhandenes Material interessieren. Wer eine Kamera nutzt, sollte sich dieser Doppelrolle bewusst sein – in der Praxis überwiegt für die meisten Fahrer dennoch der Nutzen eines objektiven Beweismittels deutlich.
Kein Freibrief für Daueraufnahmen
An der datenschutzrechtlichen Bewertung hat das Urteil nichts geändert: Empfohlen bleibt der Betrieb mit kurzen Loop-Zyklen und Ereignisspeicherung. Die Grundlagen dazu finden Sie in unseren Beiträgen Sind Dashcams in Deutschland erlaubt? und Dashcam & DSGVO.
So erhöhen Sie den Beweiswert Ihrer Aufnahmen
Ob ein Video im Streitfall tatsächlich weiterhilft, entscheidet sich oft an praktischen Details – lange bevor ein Gericht es zu sehen bekommt:
- Datum und Uhrzeit korrekt einstellen: Geräte mit GPS synchronisieren Zeit, Position und Geschwindigkeit automatisch – das erleichtert später die Zuordnung des Geschehens.
- Auf Bildqualität achten: Kennzeichen müssen auch bei Gegenlicht oder Dunkelheit lesbar sein. Modelle wie die Viofo A229 Pro Duo oder die Nextbase 622GW liefern hierfür die nötige Auflösung.
- Ereignisdatei sofort sichern: Kopieren Sie den Clip nach einem Unfall zeitnah auf ein zweites Medium, bevor er überschrieben wird. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet unsere Checkliste für den Ernstfall.
- Original unverändert lassen: Schneiden oder bearbeiten Sie das Material nicht – ein lückenloses Original wirkt deutlich glaubwürdiger als ein zusammengesetzter Clip.
- Zuverlässige Speicherkarte verwenden: Defekte Karten gehören zu den häufigsten Ursachen für verlorene Aufnahmen. Empfehlungen finden Sie im Ratgeber Die beste Speicherkarte für Ihre Dashcam.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Position von Dashcam-Besitzern in Deutschland spürbar gestärkt: Wer im Ernstfall auf klares Bildmaterial zurückgreifen kann, ist nicht allein auf Zeugen und Gutachter angewiesen. Voraussetzung ist ein Gerät, das im entscheidenden Moment zuverlässig aufzeichnet – und eine Konfiguration, die den Datenschutz respektiert. Beides zusammen macht die Dashcam zu einem nüchternen, aber wirkungsvollen Begleiter im Straßenverkehr.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.


